Öffnungszeiten und Termine
Wir sind zu 100% für unsere Kunden da - aus diesem Grund ist das Studio grundsätzlich nicht für spontane Besuche geöffnet.
Sicherlich erwartest Du ebenfalls die volle Aufmerksamkeit deines Tätowierers - darum solltest Du Verständnis haben und deinen Besuch vorher ankündigen.
Der einfachste Weg ist eine Email an info@myss-pinky-ink.de oder über WhatsApp.
Wir arbeiten generell nur nach Termin.
Terminvereinbarung
Termine werden vom Studio verbindlich vergeben. Sie können die Terminvereinbarung per Telefon, SMS, WhatsApp, Facebook oder per Email vornehmen, wobei erst die Bestätigung des Studio „Myss Pinky Ink „ die Terminreservierung bestätigt. Bei Terminvergabe ist es verpflichtend Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Buchung zu zahlen. Ist eine Sachgemäße Ausführung der Behandlung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr möglich fällt der Termin zu Lasten des Kunden aus.
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden. Die vereinbarte Behandlungszeit wird ausschließlich diesem Kunden vorbehalten, wodurch lange Wartezeiten vermieden werden. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist dieser bitte mindestens 48 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben, damit wir die für diese Behandlung vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Nicht 48 Stunden vorher abgesagte Termine werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach der für die Behandlung vereinbarten Vergütung. Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden in Abzug gebracht wodurch sich eine Gebühr in Höhe von 50% des gebuchten Behandlungspreises ergibt. Die Gebühr entfällt bei krankheitsbedingtem Terminausfall wenn die mit Attest nachgewiesen wird.
(§615 S.1 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs
nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge
des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in
den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.)
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer
Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit einer Anzahlung geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler
und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen.
Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,- Euro zu leisten.
Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage nicht oder später als 48 Stunden vor dem Termin oder sind die Entwürfe bereits gefertigt oder sonstige Leistungen erbracht wird die
Anzahlung einbehalten.